Privates Baurecht und Architektenrecht

Zu unserer Tätigkeit im privaten Baurecht und Architektenrecht gehören insbesondere

Beratung aller am Bau Beteiligten, insbesondere von Bauunternehmern, Architekten, Ingenieuren und Bauherren, beim Abschluss der Verträge und die Festlegung der einzelnen Pflichten und Sicherheiten, sowie beim Nachtragsmanagement, Bauzeitverzögerungen, sonstigen Leistungsstörungen, Baumängeln und Problemen bei Abnahme und Abrechnung, die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten am Bau sowie das Abwehren unberechtigter Ansprüche.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich eine frühzeitige Beratung vor Abschluss von Verträgen und Baubeginn außerordentlich wichtig ist, um typischerweise auftretende Probleme und Schäden beim Bau zu verhindern oder zumindest zu verringern. Daher bieten wir Ihnen unsere Unterstützung von Ihrer ersten Entscheidung bis zum Einzug in das neue Gebäude an.