Allgemeines Vertragsrecht

Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört die Gestaltung von Verträgen jeglicher Art. Wir gestalten Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und erstellen beispielsweise Kaufverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Handelsvertreter- und Vertriebshändlerverträge, Franchiseverträge sowie Eheverträge.

Grundlage unserer Arbeit ist dabei stets eine genaue Ermittlung aller wesentlichen Gesichtspunkte in rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht. Bei der anschließenden Erstellung des Vertrages achten wir darauf, dass eventuelle Kontroversen bereits im Vorfeld vermieden werden.

Wir beobachten die Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetzgebung und informieren Sie auf Wunsch über die Auswirkungen von Neuerungen auf Ihre Vertragswerke.