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Wir beraten Sie in allen Bereichen des Rechts der Finanzdienstleistungen - bezüglich klassischer Finanzierungsinstrumenten ebenso wie bei neuen Gestaltungen. Im Einzelnen zählen dazu insbesondere
- Erstellung und Prüfung von Kreditverträgen sowie Kreditsicherungsverträgen wie Bürgschaften, Bestellung von Grundpfandrechten, Abtretungsvereinbarungen,
- Erwerb und Veräußerung von Kapitalanlagen, Fondsanteilen, Aktien, Optionsscheinen etc., sowie
- die bankrechtliche Beratung in der Krise.
Wir prüfen für Sie auch Bestehen und Durchsetzbarkeit von bankrechtlichen Schadensersatzforderungen. |
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